Beratungshilfe wird einkommensschwachen Bürgern gewährt, welche eine anwaltliche Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung benötigen. Der Anwalt erhebt vom Bürger eine Gebühr von 15,00 €, welche er im Einzelfall erlassen kann. In Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts wird Beratungshilfe nur für Beratung gewährt.
Beratungshilfe kann in Anspruch nehmen, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung über kein verwertbares Vermögen verfügt und wessen Einkünfte eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Vom Einkommen werden in Abzug gebracht:
Freibeträge (Stand 1.01.2023) von jeweils monatlich
552,00 € für die Partei und Ihren Ehegatten oder Lebenspartner
251,00 € für Berufstätige
für unterhaltsberechtigte Personen in Abhängigkeit vom Alter
552,00 € für Erwachsene
462,00 € für Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
383,00 € für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
350,00 € für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
Der verbleibende Betrag darf 20,00 € nicht übersteigen. Auch Vermögen ist zu berücksichtigen. Ein „Schonvermögen“ i.H.v. 10.000,00 € bleibt unberücksichtigt.
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
Rechtsanwälte
Nikol & Schwenke
Dresdener Straße 38
02681 Wilthen
Telefon: 03592 3569906
E-Mail:
rae.nikol-schwenke@t-online.de
Termine nach Vereinbarung